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LBBW CristalCard - VISA Prepaid

Die CristalCard ist ein Produkt der Landesbank Baden-Württemberg. Es handelt sich um eine Prepaid-Kreditkarte, die wie eine "normale" Kreditkarte als bargeldloses Zahlungsmittel eingesetzt werden kann.

Der Unterschied liegt darin, dass der Nutzer der Prepaid Kreditkarte keine Verschuldung eingeht. Deshalb vergeben die Banken die Karte auch ohne Schufa-Prüfung und Einkommensnachweis. Einschränkungen gibt es nur beim Alter, denn Jugendliche unter 18 Jahren bekommen die Karte nicht ausgestellt.

Je nach Wunsch kann die Vorderseite der Karte gegen einen Aufpreis ganz individuell gestaltet werden.

LBBW Visa CristalCard:

 Für Arbeitnehmer als Zusatzkarte
 Bei Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Sozialhilfe
 Bei mangelnder Bonität
 Bei negativer Schufa Auskunft
 Bei Schulden, Pfändung, Insolvenz


  Leistungsmerkmale der LBBW CristalCard :

  Gebühren und Leistungen:
LBBW CristalCard
  Jahrespreis:   37,90 Euro
  Aktivierungsgebühren:   0,- Euro
  Bargeldabhebung:  2,20 %, min. 2,50 Euro
  Kartenaufladung:   0,- Euro
  Online Überweisung:   0,- Euro

  Nutzung der Karte im Ausland:
LBBW CristalCard
  Im EU-Ausland (Umsätze, die in Euro getätigt   werden):   0,00 % vom Umsatz

  Bargeldservice:
LBBW CristalCard
  Täglich aus dem Kartenguthaben:
  bis 500,- Euro

  Guthabenverzinsung:
LBBW CristalCard
  Abhängig von der Höhe des Kartenguthabens:
  1,00 % p.a.

 


Prepaid-Kreditkarten wie die CristalCard der LBBW funktionieren grundsätzlich wie „normale“ Kreditkarten. Sie können weltweit als bargeldloses Zahlungsmittel verwendet werden, mit dem bedeutenden Unterschied, dass bei Zahlungen kein Kredit bei der Bank genommen wird.

Genau genommen sind Prepaid-Kreditkarten keine „Kredit“-Karten, denn sie basieren auf einem Guthabenkonto, das der Besitzer nach Belieben aufladen und verwalten kann.

So besteht keine Gefahr der Verschuldung, weshalb sich die Karten besonders für Personen eignen, die entweder bereits verschuldet oder gar insolvent sind oder aber über kein eigenes Einkommen verfügen: Arbeitslose, Hartz IV-Empfänger, Sozialhilfe-Empfänger. Ihnen würde eine Bank wegen mangelnder Bonität keine Kreditkarte ausstellen.

Einzige Voraussetzung ist, dass der Karteninhaber mindestens 18 Jahre alt ist

Sämtliche Kontobewegungen können vom Karteninhaber jederzeit eingesehen werden.


 

 
 
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