FAQ Missbrauch Prepaid VorschaubildWenn die Prepaid Kreditkarte entwendet wurde und Guthaben abgebucht wird, dann ist noch nicht alles zu spät. Auch wenn der Karteninhaber auf seiner Abrechnung feststellen muss, dass er einige der Transaktionen nicht selber getätigt hat, muss das Geld nicht abgeschrieben werden. Entscheidend ist jedoch, dass der Karteninhaber einen Verlust der Karte oder nicht selbst getätigte Abbuchungen umgehend dem Kartenbetreiber meldet. Solange man bei einem Diebstahl nicht der Pin mit der Prepaid Kreditkarte verwahrt, haftet der Kartenbetreiber für Missbrauch der Prepaid Kreditkarte, so wie es auch bei Kreditkarten der Fall ist. Wichtig ist jedoch, dass man als Karteninhaber nicht fahrlässig oder sogar vorsätzlich zum Schaden beigetragen hat und den Schaden umgehend meldet.

Aber auch in diesen Fällen kann der Kartenbetreiber den Kunden auf einer Selbstbeteiligung sitzen lassen. Diese Selbstbeteiligung wird in den Vertragsunterlagen erläutert. Je nach Anbieterwahl liegt der Betrag bei unter oder über 100 Euro oder entfällt sogar ganz. Der Kartenbetreiber wird allerdings bei einem Kartendiebstahl voraussetzen, dass man bei der Polizei eine Anzeige erstattet, um dann einen entstandenen Schaden zumindest ab einem Eigenanteil aufwärts zu begleichen. Solange man als Karteninhaber mitwirkt, dass keine Schäden entstehen und entstandene Schäden umgehend gemeldet werden, wird man somit keinen großen finanziellen Schaden nehmen. Jedoch wird der Kartenbetreiber für die Kartensperrung und für die Neuausstellung Gebühren einfordern.

Aber auch diese Gebühren werden in den Vertragsunterlagen aufgeführt, sie sollten vor der Vertragszeichnung geprüft werden. Somit ist ein Missbrauch der Guthabenkarte für den Karteninhaber meist nur ein kleines Ärgernis mit geringem finanziellem Schaden.

Warum Aussteller von Prepaid Kreditkarten misstrauisch sind

Angenommen, man hätte betrügerische Absichten, dann müsste man als Inhaber einer Prepaid Kreditkarte lediglich viel Geld einzahlen und die Karte mit Pin einem Bekannten geben. Dieser könnte das Guthaben am Bankautomaten abheben. Um nicht über die Überwachungsvideos identifiziert werden zu können, kann man natürlich in einem Kapuzenmantel zum Bankautomaten gehen. Dass der Bekannte als angeblicher Dieb irgendwie gestellt werden kann, wäre sehr unwahrscheinlich. Man würde demnach den angeblichen Verlust der Guthabenkarte melden, bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt machen und könnte das abgehobene Geld mit dem Bekannten teilen und sich den angeblichen Schaden zum Großteil erstatten lassen. Noch einfacher könnte man praktisch nicht mehr ein paar hundert Euro verdienen oder eher ergaunern.

Und genau deswegen sind die Anbieter von Prepaid Kreditkarten misstrauisch, wenn ein Schaden gemeldet wird. So wird immer geprüft, wie der Dieb zu der Pin der Prepaid Kreditkarte kommt. Immerhin ist der Karteninhaber dazu verpflichtet, die Prepaid Kreditkarte so zu verwahren, dass sie nicht zusammen mit der Pin abhandenkommen kann. Sollte der Kartenbetreiber der Meinung sein, dass man als Karteninhaber dieser Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, dann wird er nicht einen Euro vom Schaden erstatten. Wenn der Kartenbetreiber der Meinung ist, dass es sich beim Schaden um einen Betrug handelt, dann wird er diesen zur Anzeige bringen.

Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass doch ein Karteninhaber einen Schaden vortäuscht, um sich zu bereichern. Aber in den meisten Fällen wird der Kartenbetreiber in diesen Situationen nicht kooperieren, da man als Karteninhaber seiner Sorgfaltspflicht nicht entsprechend nachgekommen ist.


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